Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein zentrales Gremium im deutschen Gesundheitswesen. Er wurde mit dem Ziel geschaffen, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung in Deutschland zu sichern und weiterzuentwickeln. Der G-BA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser.
Die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses umfassen unter anderem die Festlegung von Richtlinien zur Qualitätssicherung und zur Abrechnung von medizinischen Leistungen, die Definition von Behandlungsstandards und Therapieleitlinien sowie die Entscheidung über die Aufnahme neuer Arzneimittel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Der G-BA setzt sich aus drei unabhängigen Beschlussgremien zusammen: dem Plenum, dem Vorstand und den Unterausschüssen. Das Plenum ist die zentrale Entscheidungsinstanz und besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern, darunter je vier Vertreter der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser sowie ein Vertreter der Patienten. Der Vorstand des G-BA ist für die Geschäftsführung zuständig und besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Plenum gewählt werden. Die Unterausschüsse bearbeiten spezifische Fragestellungen und erarbeiten Empfehlungen für das Plenum.
Die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sind für alle Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen bindend. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der medizinischen Versorgung in Deutschland und tragen zur Qualitätssicherung und zur Patientensicherheit bei.
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